1) Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Tätigkeit der Agentur ideen und wunder nachfolgend Werbeagentur genannt, die diese auf den Gebieten der Marketing-, Kommunikationsberatung und -Planung, der Gestaltung von Print- und Digitalmedien sowie der Vermittlung von Werbemitteln für andere Unternehmen oder sonstige Auftraggeber durchführt.
2) Die Lieferung, Leistung und Angebote der Werbeagentur erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
3) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Werbeagentur sie schriftlich bestätigt.
Die Angebote der Werbeagentur sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung der Werbeagentur. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich die Werbeagentur 30 Kalendertage gebunden.
Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch die Werbeagentur mit dem Ziel der weiteren Auftragserteilung mit dem Werbetreibenden erfolgt, unbeschadet im Einzelfall abweichender Regelungen, gegen Zahlung des mit dem Auftraggeber dafür vereinbarten Entgelts (Präsentationshonorar). Das Präsentationshonorar wird im Falle der Erteilung des weiteren Auftrags auf die Agenturvergütung angerechnet. Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an den von der Werbeagentur im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben bei Berechnung eines Präsentationshonorars bis zur vollumfänglichen Bezahlung desselben bei der Agentur. Bei Zugriffen Dritter wird der Auftraggeber auf die Rechte der Werbeagentur hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Nach der vereinbarungsgemäßen und vollständigen Bezahlung der im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten gehen eventuell bestehende Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte der Agentur nach maßgabe der Ziffer 8 auf den Auftraggeber über.
1) Aufträge an Werbeträger erteilt die Agentur im eigenen Namen und für eigene Rechnung zu den für den Werbungtreibenden günstigsten tariflichen Bedingungen, soweit letztere der Agentur bekannt sind. Werden Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Rabatt oder Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig wird. fFür mangelhafte Leistung der Werbeträger haftet die Agentur nicht.
2) Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Satzdateien, Quelltextdateien, Negative, Modelle, Originalillustrationen u.a.), die die Agentur erstellt oder erstellen lässt, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum der Agentur. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung ist die Agentur nicht verpflichtet.
3) Aufträge / Beilagenaufträge
Die Agentur ideen und wunder ist Mittler zwischen Verlag und Auftraggeber. Aufträge für Anzeigen können persönlich, telefonisch oder schriftlich aufgegeben werden. Bei telefonisch aufgegebenen Aufträgen oderÄnderungen von Anzeigenaufträgen haftet die Agentur ideen und wunder r nicht für Übermittlungsfehler. Verbindlich ist die als letzte vom Auftraggeber übermittelte und somit schriftlich freigegebene Version. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sinngemäß auch für Beilagenaufträge. Beilagenaufträge werden grundsätzlich von der Agentur ideen und wunder erst nach Vorlage eines Musters angenommen.
4) Ablehnung von Aufträgen
Die Agentur ideen und wunder ist berechtigt, Anzeigenaufträge, auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Gesamtabschlusses, nach sachgemäßem Ermessen abzulehnen. Die Ablehnung eines Auftrags teilt die Agentur ideen und wunder unverzüglich mit. Dies gilt insbesondere bei noch offenen Rechnungen aus vorausgegangenen Aufträgen.
5) Anzeigenschluss
Die in der Preisliste der Verlage ausgewiesenen Anzeigenschlüsse, oder solche die kurzfristig vom Verlag festgelegt wurden, sind für die Agentur ideen und wunder verbindlich. Der Agentur ideen und wunder steht es frei, Anzeigenschlußtermine kurzfristig, dem Produktionsablauf entsprechend, anzupassen.
6) Kündigung von Aufträgen
Anzeigenaufträge können nur schriftlich gekündigt werden. Ist die Anzeige bereits in Druck, oder seitens des Verlages nicht mehr zu stornieren, so hat der Auftraggeber die Anzeige zu bezahlen. Auf jeden fall wird die Agenturideen und wunder die Erstattung der bis zur Kündigung angefallenen Kosten verlangen. Die Agentur ideen und wunder wird im Falle höherer Gewalt und bei Arbeitskampfmaßnahmen von der Verpflichtung zur Auftragserfüllung freigestellt; Schadenersatzansprüche bestehen deswegen nicht. Diese Regelung findet sowohl bei Druckaufträgen (z. B.: Offset-/ Digital- und Siebdruck) als auch bei allen anderen Aufträgen, ebenso uneingeschränkt Anwendung.
7) Platzierung von Anzeigen
Grundsätzlich gelten die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Verlages. falls Platzierungen überhaupt möglich sind, so sind diese auf jeden Fall vom Kunden schriftlich zu äußern und zu bestätigen.
8) Farben
Für Farbabweichungen im Druckprodukt kann von der Agenturideen und wunder keine Haftung oder Gewährleistung übernommen werden. Farbverbindliche Druckergebnisse sind nur bei vorherigem “Farbandruck” bzw. “Farbproof” oder durch persönliche Druckfreigabe durch den Kunden an der Druckmaschiene möglich.
9) Druckunterlagen für die rechtzeitige Lieferung fehlerfreier Druckunterlagen (Logos, Fotos, Texte und Dateien) ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert die Agentur ideen und wunder unverzüglich Ersatz an. Die Agentur ideen und wunder gewährleistet die für die belegte Ausgabe übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen und des Verlages gegebenen Möglichkeiten. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei monate nach Veröffentlichung der Anzeige.
10) Abdruckhöhe, -preis, Erscheinungsdatum und Medium
Abdruckhöhe, -preis, Erscheinungsdatum und Medium von Anzeigen werden durch dem Auftraggeber freigegeben. Gleichzeitig werden mit der Freigabe ausdrücklich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur ideen und wunder in vorliegender Fassung anerkannt.
11) Redaktionell gestaltete Anzeigen / Textteilanzeigen
Die Aufmachung und Kennzeichnung redaktionell gestalteter Anzeigen ist rechtzeitig vor Erscheinen mit der Agentur ideen und wunder abzustimmen. Die Agentur ideen und wunder ist berechtigt, in Absprache mit dem Auftraggeber, Anzeigen deutlich mit dem Wort „Anzeige“ zu versehen, die nicht als solche zu erkennen sind. textteilanzeigen müssen sich durch Ihre Grundschrift vom redaktionellen Text unterscheiden.
12) Freigabe / Korrekturabzüge
Freigabeabzüge werden grundsätzlich von der Agentur ideen und wunder geliefert. Korrekturen, die ihr innerhalb der gesetzten Fristen mitgeteilt werden, finden Berücksichtigung. Dabei trägt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit der korrigierten Freigabeabzüge. Mit der Rücksendung des “Freigabeformulares” bzw. Druckfreigabe, gibt der Kunde den darin näher bezeichneten Inhalt des Werbemittels frei und erkennt die AGB der Agentur ideen und wunder an.
1) Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Agentur die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw., auch wenn sie bei den Lieferanten der Agentur oder deren Unterlieferanten eintreten - hat die Agentur auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Agentur, die Leistung für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
3) Die Lieferverpflichtungen der Agentur sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen zur Versendung gebracht sind.
4) Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat.
5) Von der Agentur ideen und wunder zur Verfügung gestellte Vorlagen und Entwürfe sind nach Farbe, Bild- oder Tongestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende Realisierungsmöglichkeit schriftlich von der Agentur bestätigt wird.
6) Wettbewerbsrechtliche Überprüfungen sind nur dann Aufgabe der Agentur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
Die Agentur ideen und wunder ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen dem Auftraggeber gegenüber dritter Personen zu bedienen.
Die Werbeagentur ist zur Geheimhaltung aller ihr bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers verpflichtet. Soweit sie dritte Personen zur Erfüllung ihrer Aufgaben heranzieht, verpflichtet die Agentur diese zu einer gleichen Verhaltensweise. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.
1) Die von der Werbeagentur gelieferten, aber nicht erstellten Arbeitsergebnisse Dritter wie z.B. Bilder, Grafiken, texte sowie Programmierung oder webbasierte Softwarelösungen sind urheberrechtlich geschützt und stehen dem Vertragspartner nur für die einmalige Nutzung für den im Vertrag angegebenen Zweck, Umfang und Sprachraum zur Verfügung. Jede weitere Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Werbeagentur.
2) Alle mit den gelieferten Arbeiten zusammenhängenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte der Werbeagentur überträgt diese im Rahmen des Vertragszweckes auf den Auftraggeber, d.h., je nach Vertragszweck bestimmen sich der räumliche, zeitliche und inhaltliche Umfang des Nutzungsrechtes sowie die jeweils eingeräumte Nutzungsart. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei der Beendigung des Vertrags noch nicht bezahlt oder im falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nich veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Werbeagentur.
3) Der Kunde versichert gegenüber der Agentur ideen und wunder, dass er Urheberrechtsinhaber bzw. Inhaber eines umfassenden zur Durchführung des erteilten Auftrages notwendigen Verwertungsrechtes des von ihm der Agentur zur Verfügung gestellten Materials (z.B. Bilder) ist. Der Kunde hat die Agentur von jeglicher Inanspruchnahme de verletzten Person und/oder Dritten freizuhalten.
1) Rechnungen der Agentur sind sofort rein netto zahlbar. Bei einem Auftragswert über EUR 5.000,- wird 1/3 der Auftragssumme nach Auftragserteilung und 2/3 der Auftragssumme nach Auslieferung zur Zahlung fällig. Die Ablehnung von Schecks oder Wechsel behält sich die Agentur ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind sofort zur Zahlung fällig.
2) Vereinbarte Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzukommt.
3) Künstlersozialabgaben, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Auftraggeber weiterberechnet.
4) Bei Werbemittlung sind die jeweils gültigen Listenpreise der Werbeträger am Erscheinungstag verbindlich.
5) Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen, behält sich die Agentur ideen und wunderdas Eigentum an allen überlassenen Unterlagen und Gegenständen vor. Rechte an unseren leistungen, insbesondere urheberechtliche Nutzungsrechte, gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen auf den Auftraggeber über.
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mangelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.
1) Haftung für den Inhalt der Anzeige
Der Auftraggeber ist für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der Anzeige / des Werbemittels allein verantwortlich. Er stellt die Agentur ideen und wunder von allen Ansprüchen wegen der Veröffentlichung des Werbemittels frei. Die Agentur ideen und wunder ist nicht zur Prüfung verpflichtet, ob ein Werbemittel die Rechte Dritter beeinträchtigt. Auf jeden fall entbindet der Auftraggeber die Agentur ideen und wunder durch seine Freigabe von jeder Haftung sowohl für Größe, Inhalt, Erscheinungsform, Orthografie als auch für die Interpunktion der Anzeige / des Werbemittels.
2) Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, aus positiver Forderungsverletzung und unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Werbeagentur als auch gegen deren Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbarem oder Mangelfolgeschaden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Auftraggeber gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3) Von der Agentur ideen und wunder gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche .Überprüfung oder M angelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers.
4) Schadensersatzansprüche jeder Art sind ausgeschlossen, wenn die Agentur ideen und wunder, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig gehandelt haben. Das gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Falle ist dieHaftung auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt.
1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Werbeagentur ideen und wunder und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2) München ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebenden Streitigkeiten.
3) Sollte eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen den Parteien unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Stand 04/2021